Für alle Sportlenkräder mit den Durchmessern 280mm-320mm gilt folgende Auflage: Die ABE ist nur mit der vom Hersteller serienmäßig freigegebenen Rad/Reifenkombination zulässig, andernfalls Begutachtung nach § 19.2/21 StVZO erforderlich!
Für alle Sportlenkräder mit den Durchmessern 280mm-320mm gilt folgende Auflage: Die ABE ist nur mit der vom Hersteller serienmäßig freigegebenen Rad/Reifenkombination zulässig, andernfalls Begutachtung nach § 19.2/21 StVZO erforderlich!
Für alle Sportlenkräder mit den Durchmessern 280mm-320mm gilt folgende Auflage: Die ABE ist nur mit der vom Hersteller serienmäßig freigegebenen Rad/Reifenkombination zulässig, andernfalls Begutachtung nach § 19.2/21 StVZO erforderlich!
Für alle Sportlenkräder mit den Durchmessern 280mm-320mm gilt folgende Auflage: Die ABE ist nur mit der vom Hersteller serienmäßig freigegebenen Rad/Reifenkombination zulässig, andernfalls Begutachtung nach § 19.2/21 StVZO erforderlich!
Für alle Sportlenkräder mit den Durchmessern
280mm-320mm gilt folgende Auflage: Die ABE
ist nur mit der vom Hersteller serienmäßig freigegebenen Rad/Reifenkombination
zulässig, andernfalls Begutachtung nach § 19.2/21 StVZO
erforderlich!
Für alle Sportlenkräder mit den Durchmessern
280mm-320mm gilt folgende Auflage: Die ABE
ist nur mit der vom Hersteller serienmäßig freigegebenen Rad/Reifenkombination
zulässig, andernfalls Begutachtung nach § 19.2/21 StVZO
erforderlich!
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280mm-320mm gilt folgende Auflage: Die ABE
ist nur mit der vom Hersteller serienmäßig freigegebenen Rad/Reifenkombination
zulässig, andernfalls Begutachtung nach § 19.2/21 StVZO
erforderlich!
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zulässig, andernfalls Begutachtung nach § 19.2/21 StVZO
erforderlich!
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